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| Geschwindigkeitsmindernde Schwelle | ZURÜCK |
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Auf Selbstverwaltungsstrassen,
in Wohnzonen oder auf Privatterritorien mit Gemeinverkehr - wie Tanksstellen,
Parkhäuser - oder auf verkehrsreichen Betriebsterritorien muss die
vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit durch physische Mitteln auf der
Strasse erzwungen werden. Zu diesem Zweck eignet sich die aus weichem
aber trotzdem verschleissfestem Kunststoff verfertigte Geschwindigkeitsmindernde
Schwelle. Durch ihre Anwendung kann die folgende Geschwindigkeitsminderung erreicht
werden: Lichtreflexe
können montiert werden. Auf der Strasse wird die Schwelle durch die
eingebauten M12 Unterlagen und 2 Dübeln montiert. Für den besseren
Halt und ebenmässigeres Verteilen der Belastung kann ein Rohr von
Grösse 1/2" in den für diesen Zweck vorgebohrten Gang niederlegt
werden.
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